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Städtische Wirtschaftsschule Schwabach

Südliche Ringstr. 9a, 91126 Schwabach, Telefon: 09122-8349-0

Aufnahme/Anrechnung

Zugangsvoraussetzungen für den Besuch der Wirtschaftsschule

Aufnahme in die 7. Klasse

Übertritt aus der 6. bzw. 7. Klasse

  • Aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der Hauptschule eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreichen

oder

  • wenn sie mit dem Zwischenzeugnis die Vorrückungserlaubnis in den M-Zug der Hauptschule erhalten haben

oder

  • mit Erfolg an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilgenommen haben.

Übertritt aus der 7. Klasse des M-Zugs der Hauptschule:

  • Aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler mit der Vorrückungserlaubnis in die 8. Klasse.

Übertritt aus der 6. bzw. 7. Klasse des Gymnasiums   oder der
Realschule:

  • Aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die 7. Klasse

oder

  • im Jahreszeugnis der 6. Klasse in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule (7. Klasse) unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5

oder

  • in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.

 

Altersgrenze:

Schüler dürfen am 30. Juni des Eintrittsjahres noch nicht 15 Jahre sein.

Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Aufnahmekapazität,
entscheidet die Schulleitung über die endgültige Aufnahme.

 

Aufnahme in die 8. Klasse:

Übertritt aus der 7. bzw. 8. Klasse (nicht M-Zug) der Hauptschule:

  • Aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der Hauptschule eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreichen

oder

  • mit Erfolg an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilgenommen haben.

Übertritt aus der 7. bzw. 8. Klasse des M-Zugs der Hauptschule:

  • Aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die 8. Klasse erhalten habenoder im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern des M-Zugs, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule (8. Klasse) unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.

Übertritt aus der 7. bzw. 8. Klasse des Gymnasiums oder der
Real­schule:

  • Aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die 8. Klasse

oder

in Vorrückungsfächern des, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule (8. Klasse) unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5

oder

in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.

 

Altersgrenze:

Schüler dürfen am 30. Juni des Eintrittsjahres noch nicht 16 Jahre sein.

Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Aufnahmekapazität, entscheidet die Schulleitung über die endgültige Aufnahme.

 

Die zweistufige Wirtschaftsschule

Aufnahme in die 10. Klasse:

 

Übertritt aus der 9. Klasse (nicht M-Zug) der Hauptschule:

  • Aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler mit   “Quali” und mindestens der Note 3 im Fach Englisch.

Übertritt aus der 9. Klasse des Gymnasiums, der Realschule oder des M-Zuges der Hauptschule:

  • Aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die 10. Klasse

oder

  • in Deutsch und  Eng lisch mindestens die Note 4 im Jahreszeugnis der 9. Klasse erhalten haben.

 

Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen für die zweistufige Wirtschaftsschule die Aufnahmekapazität der Schule, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dieses richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung über die Städtische Wirtschaftsschule Schwabach.