Aufnahme/Anrechnung
Zugangsvoraussetzungen für den Besuch der Wirtschaftsschule
Aufnahme in die 7. KlasseÜbertritt aus der 6. bzw. 7. Klasse
oder
oder
Übertritt aus der 7. Klasse des M-Zugs der Hauptschule:
Übertritt aus der 6. bzw. 7. Klasse des Gymnasiums oder der
oder
oder
Altersgrenze: Schüler dürfen am 30. Juni des Eintrittsjahres noch nicht 15 Jahre sein. Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Aufnahmekapazität, |
Aufnahme in die 8. Klasse:Übertritt aus der 7. bzw. 8. Klasse (nicht M-Zug) der Hauptschule:
oder
Übertritt aus der 7. bzw. 8. Klasse des M-Zugs der Hauptschule:
Übertritt aus der 7. bzw. 8. Klasse des Gymnasiums oder der
oder in Vorrückungsfächern des, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule (8. Klasse) unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.
Altersgrenze: Schüler dürfen am 30. Juni des Eintrittsjahres noch nicht 16 Jahre sein. Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Aufnahmekapazität, entscheidet die Schulleitung über die endgültige Aufnahme. |
Die zweistufige WirtschaftsschuleAufnahme in die 10. Klasse:
Übertritt aus der 9. Klasse (nicht M-Zug) der Hauptschule:
Übertritt aus der 9. Klasse des Gymnasiums, der Realschule oder des M-Zuges der Hauptschule:
oder
Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen für die zweistufige Wirtschaftsschule die Aufnahmekapazität der Schule, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dieses richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung über die Städtische Wirtschaftsschule Schwabach.
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